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Liebe Leute von den Medien,

mit schöner Regelmässigkeit bekomme ich in den Sommermonaten Anfragen von Tageszeitungen, Illustrierten und Fernsehsendern bzw. lese oder höre von Artikeln und Sendungen zum Thema "Rent-an-Ent", einer Aktion zum Verleih von Laufenten mit dem Ziel, der Schneckenplage in Gärten beizukommen.

Ich halte diesen Verleih für groben Unfug, weshalb, das lesen Sie im Bereich "rent-an-ent".

Der aktuelle Wahnsinn läuft derzeit unter dem Namen "Aufstallungsgebot", vorerst bis 15.12.2005. Was wir davon halten, entnehmen Sie bitte den folgenden Zeilen.



 

Hey Bauer, Dein Huhn hat Fieber...


 
möchte man mit F.K. Waechter sagen, wenn man die derzeitige Medienaufregung rund um das Thema Geflügelgrippe verfolgt.

Drei ganz verschiedene Gruppen sind davon betroffen: Zum Ersten der grosse Teil der Bevölkerung, der von den vereinten Anstrengungen von Medien und Regierung in Hysterie und Panik versetzt wird.
Dann die kleinere Gruppe, die bisher Geflügel artgerecht gehalten hat, nämlich ökologisch wirtschaftende Hersteller von Geflügelprodukten und Hobbyhalter.
Die dritte Gruppe schliesslich sind die Tiere selbst. Einerseits leiden Haustiere, denen nun ein Leben unter Bedingungen zugemutet wird, das im krassen Gegensatz zum geltenden Tierschutzgesetz steht. Andererseits werden Aggressionen gegen ihre wild lebenden Verwandten geweckt, die bereits zu ersten Vernichtungsaktionen geführt haben.

Aber sehen wir uns doch einmal den Gang der Dinge an.

Die Vogelgrippe ist seit dem 19. Jahrhundert als Tierkrankheit bekannt. In den letzten 8 Jahren gab es in Asien etwa 100 Fälle, in denen die Krankheit auf den Menschen übertragen worden sein soll. Etwa 60 dieser Fälle sollen tödlich verlaufen sein.

Ende Oktober setzte Bundes-Verbraucherminister Trittin nun eine "Eilverordnung zur Stallpflicht" sowohl für gewerbliche wie auch für Hobby-Geflügelhalter in Kraft, die mit einer "geänderten Gefahrenlage" begründet wurde.

Was war passiert? Der gefährliche H5N1-Virus war angeblich auch im europäischen Teil Russlands nachgewiesen worden, und von dort finde "direkter Vogelzug" nach Deutschland statt. Die Vogelgrippe habe die Region rund 300 Kilometer südlich von Moskau erreicht und war so weiter Richtung Westen "vorgedrungen". Das Gespenst einer mit jeder Wildvogelbewegung weiter vordringenden Seuche war geboren, die Zugvögel als weltweit vagabundierende Virenschleudern dingfest gemacht.

Heimlicher Freispruch für die Zugvögel

Nur mit detektivischem Spürsinn konnte man eine Woche später in der Auslandspresse finden, wie die toten Vögel bei Moskau, die für die "geänderte Gefahrenlage" herhalten mussten, wirklich infiziert worden waren.

Der Chef-Veterinär am Moskauer Zoo ließ am 27. Oktober in der RIA Novosti verlauten, dass nicht Vogelzug, sondern illegaler Geflügelhandel für den Vogelgrippefall verantwortlich war. Darüber hinaus habe bisher niemand nachweisen können, dass Wildvögel Überträger der Vogelgrippe sind.

Zugvögel sind Opfer, nicht Täter

Auf den Seiten des NABU war schon im September 2005 zu lesen: Zahlreiche Organisationen und Wissenschaftler - darunter die internationale Naturschutzorganisation BirdLife und die Welternährungsorganisation (FAO) - bezweifeln, dass das Vogelgrippe-Virus durch Zugvögel verbreitet wird. Vielmehr sei belegt, dass sich das Virus H5N1 bereits in Asien nur über den Weg der Geflügelhaltung und -vermarktung Richtung Westen ausgebreitet haben kann.

"Keine ausgeprägten Zugbewegungen mehr"

Zur selben Erkenntnis kommen Vogelkundler in der Zeitschrift "Vogelwarte 43, 2005": Trotz umfangreicher Probennahme war es in keinem einzigen Fall gelungen, in einem klinisch gesunden Wildvogel das H5N1-Virus zu isolieren. Alle derartigen Nachweise des Virustyps bezögen sich ausschließlich auf kranke oder tote Vögel, die bis Frühjahr 2005 alle aus der unmittelbaren Umgebung von befallenen Geflügelhaltungen stammten. An H5N1 erkrankte Wirtsvögel könnten sehr wahrscheinlich keine ausgeprägten Zugbewegungen mehr durchführen.

Ein direkter Beweis einer signifikanten Rolle der Wildvögel bei der Übertragung von hoch pathogenen Vogelgrippe-Erregern auf Hausgeflügelbestände ist bislang nicht erbracht worden.

Tote Enten fliegen nicht

Der BBC-Wildlife-Publizist Dr. Martin Williams bringt es auf den Punkt: Tote Enten fliegen nicht!

Berichte, Zugvögel würden den Vogelgrippe-Erreger H5N1 verbreiten, seien Humbug. Auf einer Karte verdeutlicht Williams, dass zum Zeitpunkt des letzten Seuchenausbruchs in Korea im Dezember 2003 und in Japan im Januar 2004 die Zugvögel diese Länder bereits verlassen hatten. Und als die Krankheit zuvor im südlicher gelegenen Indonesien erstmals aufgetreten war (Ende August/September 2003), waren diese Zugvögel noch nicht einmal angekommen. Die Ausbreitung der Vogelgrippe und die Wanderbewegungen der Vögel seien demnach weder snychron noch gleichgerichtet verlaufen.

Wo bleibt die Konsequenz?

Statt nun Konsequenzen zu ziehen und die Eilverordnung unverzüglich wegen Irrtums oder - vornehmer - wegen erneut "veränderter Gefahrenlage" zu kassieren, hält die Regierung in feiger Bequemlichkeit den Status quo aufrecht und nimmt damit millionenfache Tierquälerei durch Aufstallung und millionenfache vorzeitige Schlachtung von Hausgeflügel wegen fehlender Stallressourcen in Kauf. Die Hobbyhalter werden weiter zum Spießrutenlauf vor misstrauischen Nachbarn gezwungen, die inzwischen die alte deutsche Tugend der Denunziation wiederentdeckt haben und sogar vor dem Gebrauch von Rattengift nicht zurückschrecken.

Inzwischen wird die bisher erlassene Aufstallungsverordnung für Hausgeflügel eifrig nachgebessert, weil sich gezeigt hat, wie praxisfern der erste Entwurf war.

Angeblich soll durch die Aufstallung verhindert werden, dass H5N1 sich mit dem menschlichen Grippevirus kombiniert. Das entbehrt nicht einer gewissen Komik. Bedingt durch die hygienischen Verschlechterungen, die bei Haltung einer grossen Menge von Vögeln auf engem Raum zwangsläufig entstehen, und weil der Kontakt zwischen den Haltern und ihren Tieren allein wegen der erforderlichen Stallreinigungen viel intensiver ist als bei "normaler" Haltung, hätte der Virus nun erheblich verbesserte Chancen.

Gut gekühlt in den Winter

Bei artgerechter Tierhaltung im Freiland benötigt man meist nur eine kleine Stallung, um die Tiere während der Nacht geschützt unterzubringen. Diese Stallungen sind in keiner Weise dazu geeignet, die Vögel dauerhaft unterzubringen. Bei Hühnern mangelt es an Gelegenheiten zum Scharren und Sandbaden, Wassergeflügel muss baden können, um die Gefiederhygiene aufrechtzuerhalten. Dies sind Grundbedürfnisse, die im Tierschutzgesetz niedergelegt sind.

Weil viele Hobbyhalter ihren Tieren eine monatelange Haltung unter nicht tierschutzgerechten Bedingungen nicht zumuten wollen, noch dazu völlig ungeklärt ist, was beim nächsten Vogelzug im Frühjahr passieren soll, füllen sich unterdessen die Gefriertruhen in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Und weil gerade die kleinen Haltungen betroffen sind, die sich, im Gegensatz zu den grossen Geflügelzüchtern, besonders der seltenen und aussterbenden Rassen angenommen haben, wird wieder einmal Genmaterial von unserem Planeten verschwinden. Die feine Ironie: diesmal verdanken wir dies einem "Grünen" Minister.

Bruno Stubenrauch / Bjoern Clauss

  admin: b1 at clauss.name